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Menschenrechtskonventionen

Der Kampf gegen Menschenhandel hat sich im Laufe des letzten Jahrhunderts entwickelt. Er bildete das zentrale politische Thema der europäischen Frauenbewegung im 20. Jahrhundert. Verfasserin der ersten Veröffentlichung über Prostitution war die österreichisch-jüdische Frauenrechtlerin Bertha Papenheim. Obwohl dieser Text fast 100 Jahre alt ist, klingt er immer noch sehr aktuell:

"Betrachtet man die Produkte, die der Moloch Prostitution braucht und verschlingt, so ist eine erschreckend hohe Anzahl von Mädchen aus östlichen Ländern zu bemerken, die in der ganzen Welt, sogar in japanischen Bordellen, zu Produkten der Prostitution werden und ihr somit zum Opfer fallen. Dies liegt meist in der wirtschaftlichen Not der russischen, galizischen und rumänischen Bevölkerung begründet. Dass das wirtschaftliche Elend in dieser Sache eine Hauptrolle spielt, steht außer Frage. Die geistige Notlage scheint jedoch (…) eine viel größere und und unendlich fatalere zu sein. Die Missachtung der Menschenrechte von Frauen, die in dieser Doppelmoral zu finden ist, reduziert sie zu reinen Produkten."

Frauenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist demnach kein neues Phänomen, und während der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurden internationale Gesetze entworfen und ratifiziert. Im Jahre 1949 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer. Die wichtigste Konvention stellt fest, dass "Prostitution und das begleitende Übel des Handels mit Menschen zum Zwecke der Prostitution unvereinbar sind mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person und das Wohl des Einzelnen, der Familie und der Gesellschaft gefährden." Auch wenn die Konvention nicht weithin ratifiziert wurde und nicht zur Bildung eines Überwachungsorgans führte, war ihr „Geist" doch ganz klar von der moralischen Verdammung der Prostitution geprägt.

Eine normative Grundlage wurde allerdings erst 44 Jahre später geschaffen: die UN-Weltkonferenz über Menschenrechte 1993 in Wien, das erste internationale Dokument, das die Formulierung "Frauenrechte sind Menschenrechte" enthält.

Im Jahre 1980 wurde Frauenhandel in Deutschland zum ersten Mal als gesellschaftliches Problem anerkannt. Zunächst stritt man sich über das neue Phänomen der Migration zum Zwecke der Heirat, die schließlich zur Prostitution führte. Frauenprojekte entstanden, die Maßnahmen zur Verhütung und strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution sowie zur Verbesserung der Situation der Opfer erarbeiteten. Lange Zeit wurden die politischen Vorschriften der Regierung, z.B. Ausländergesetz und Strafgesetzbuch, vernachlässigt, und eine strafrechtliche Verfolgung bedeutete normalerweise lediglich die Ausweisung der Opfer des Menschenhandels. Erst im Jahre 1992 änderte die Regierung § 181 des Strafgesetzbuches über Menschenhandel. Daraufhin kam es zwar zur strafrechtlichen Verfolgung, allerdings wurde dabei die Situation der gehandelten Frauen, die im Mittelpunkt des Interesses der Frauenprojekte steht, außer Acht gelassen.

Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts fand eine politische Neubewertung von unabhängig organisierten Frauenprojekten und NGOs statt. Diese Projekte verfügten über die notwendigen Fachkenntnisse, und staatliche Institutionen erkannten, wie wertvoll eine Kooperation mit ihnen ist.

Im Jahre 1997 wurde die landesweite Arbeitsgruppe Frauenhandel gegründet. Sie entwickelte multidisziplinäre Strategien und behördenübergreifende Maßnahmen, die nicht nur der Verhütung und Bekämpfung von Frauenhandel, sondern auch dem Schutz der Opfer dienten.

Unabhängige Frauenprojekte gewinnen auf nationaler und internationaler Ebene immer mehr an politischer Akzeptanz. Gleichzeitig wächst die Hoffnung auf eine effektivere Vertretung der Interessen von gehandelten Frauen.

Das UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Ahndung von Menschenhandel, insbesondere von Frauen- und Kinderhandel, enthält eine erste allgemein vereinbarte Definition des Menschenhandels.

Im Dezember 2000 wurde die Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität mit ihren drei ergänzenden Protokollen angenommen. Zum ersten Mal wurde Menschenhandel auf internationaler Ebene definiert. Deutschland hat diese Konvention bereits unterzeichnet und wird sie nun ratifizieren.

Vom 18.-20. September 2002 fand in Brüssel eine Europäische Konferenz zur Prävention and Bekämpfung von Menschenhandel statt, bei der folgende Themen diskutiert wurden:

  • EU-Politik und Aussicht auf Bekämpfung von Menschenhandel
  • Prävention von Handel
  • Opferschutz und -unterstützung
  • Juristische Kooperation
  • Revisiton der "Brüsseler Erklärung"


Teilnehmer waren Regierungsbeamte der Mitglieds- und Beitrittsstaaten, des Europäischen Parlaments, Europol, IOM und UN. Es war ein großer Erfolg, eine solche Anzahl von hochrangigen Personen zusammenzubringen, um das Problem zu diskutieren. Zweifellos sind ein schnellstmöglicher Beschluss und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und sein Zusatzprotokoll zur Verhinderung, Unterdrückung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern, von besonderer Bedeutung und sollte als Basis für alle zukünftigen Maßnahmen gegen den Handel dienen.

Jedoch macht die Brüsseler Erklärung eher grundsätzlich damit weiter, den Bedarf der Staaten nach Ermittlung, Verfolgung und Grenzkontrollen geltend zu machen, als wirklich auf den Menschenrechten zu gründen.