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Menschenhandel: Zeugenschutz

Frauenhandel ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, obwohl fast alle Opfer des Menschenhandels Frauen sind. Aus Sicht des deutschen Strafgesetzbuches sind alle gehandelten Personen - ob deutscher oder ausländischer Abstammung, ob männlich oder weiblich - gleichermaßen Opfer. Sowohl die persönliche Freiheit als auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen sollten gesetzlich geschützt sein.

§ 180b (Para 1) Strafgesetzbuch (StGB) über Menschenhandel:

"(…) wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer anderen dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt."

Wenn…

  • Sie nach Deutschland kamen aufgrund von falschen Versprechungen, eine gut bezahlte Arbeit zu bekommen
  • Sie Opfer sexuellen Missbrauchs sind
  • Sie in ständiger Unterdrückung, Angst und Verzweiflung leben
  • Ihr Pass Ihnen weggenommen wurde und jemand Kontrolle über Sie hat
  • Sie gegen Ihren Willen gezwungen sind, als Prostituierte zu arbeiten


sollten Sie in diesem Fall wissen, dass Sie nicht allein sind, und dass es ein Zeugenschutzprogramm gibt, welches Ihnen die Möglichkeit eines Auswegs aus dieser Situation bietet, und einen Zeitraum von vier Wochen, um nachzudenken und Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. Es gibt etwa 38 Beratungszentren in Deutschland.

Zeugen

Sollte eine Frau nach einer Polizeirazzia eine Aussage machen oder sollten Beweise vorliegen, dass sie eine gehandelte Person ist, und sollte die Staatsanwaltschaft ihre Zeugenaussage als wichtig erachten, genießt sie besondere Rechte:

Der Frau kann eine Aufenthaltsduldung von vier Wochen gewährt werden, damit sie die Möglichkeit hat darüber nachzudenken, ob sie sich in der Lage fühlt, in einem Strafverfahren gegen ihre Händler auszusagen oder nicht. Sollte sie sich gegen eine Zeugenaussage entscheiden, hat sie das Land nach diesem vierwöchigen Zeitraum zu verlassen. Sollte sie sich dazu entschließen, als Zeugin Beweise zu liefern, wird ihr zudem eine Aufenthaltsduldung(eine vorübergehende Aussetzung der Ausweisung) bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie als Zeugin Beweise liefert, gewährt, und in der Regel darf sie ein oder zwei Jahre in Deutschland bleiben.

Eine Frau kann nach / oder während dem Gerichtsverfahren eine weitere Aufenthaltsbefugnis (ein oder zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis zu außergewöhnlichen Zwecken) erlangen, wenn in ihrem Heimatland eine konkrete Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit besteht und dies bewiesen werden kann.

Eine Frau kann aus Gründen, die nicht mit ihrer Rolle als Zeugin zusammenhängen, einen Anspruch auf Aufenthalt erlangen (Heirat, humanitäre Gründe und einige andere).

Ein Polizeischutzprogramm bietet den Frauen sichere Unterkunft und Unterstützung bei der Erledigung von Behördenangelegenheiten. Die Frauen haben oft Angst vor Drohungen der Händler. Sie können während dem Strafverfahren von der Polizei begleitet und beschützt werden.

Die Frauen erhalten Unterstützung für Nahrungsmittel, Kleidung und Waren gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG §1). Diese beläuft sich auf ca. 200 Euro pro Monat.

In vielen Fällen ist der erste Kontakt der gehandelten Frauen mit den Beratungszentren nur über die Polizei möglich, z.B. nach einer Razzia.

Die Beratungszentren (in Deutschland gibt es etwa 38 Beratungszentren und NGOs) liefern den gehandelten Frauen grundlegende Informationen über ihre gesetzlichen Möglichkeiten hinsichtlich Unterstützung und Resozialisierung. In der Regel erfolgt die Information in der jeweiligen Muttersprache.

Die Frau erhält eine sichere Unterkunft, psychologische und soziale Betreuung und auch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Behörden. Die Beratungszentren organisieren ihre Repatriierung und arrangieren den Kontakt mit Frauenprojekten in ihrem Heimatland.

Das Beratungszentrum hilft der Frau, einen vom Staat bezahlten Anwalt zu kontaktieren, welcher sie über ihre Rechte informiert und die notwendigen Ratschläge erteilt.

Vor der Lieferung von Beweisen vor Gericht sollte die Frau zusammen mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie lediglich als Zeugin auftreten möchte oder auch als Mitklägerin aussagen würde. Letzteres bringt ihr mehr Rechte ein.

Im Allgemeinen ist es für die Frauen sehr schwierig, einen Job zu finden, und dies gelingt nur in seltenen Fällen. Sollten sie dennoch Arbeit finden, können sie eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Die deutsche Regierung übernimmt die Kosten für die Repatriierung. Die Beratungszentren arbeiten eng mit den Frauenprojekten in den Heimatländern zusammen, welche Unterkunft, psychologische und soziale Unterstützung sowie Therapie anbieten. Leider befinden sich die Zentren normalerweise in den Hauptstädten und ihre Kapazitäten und finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die Frauen über einen längeren Zeitraum zu unterstützen.