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Menschenhandel: Zeugenschutz
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Frauenhandel ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, obwohl fast alle Opfer des Menschenhandels Frauen sind. Aus Sicht
des deutschen Strafgesetzbuches sind alle gehandelten Personen - ob deutscher oder ausländischer Abstammung, ob männlich oder
weiblich - gleichermaßen Opfer. Sowohl die persönliche Freiheit als auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen
sollten gesetzlich geschützt sein.
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§ 180b (Para 1) Strafgesetzbuch (StGB) über Menschenhandel:
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"(…) wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme
oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit,
die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer
anderen dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt."
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Wenn…
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- Sie nach Deutschland kamen aufgrund von falschen Versprechungen, eine gut bezahlte Arbeit zu bekommen
- Sie Opfer sexuellen Missbrauchs sind
- Sie in ständiger Unterdrückung, Angst und Verzweiflung leben
- Ihr Pass Ihnen weggenommen wurde und jemand Kontrolle über Sie hat
- Sie gegen Ihren Willen gezwungen sind, als Prostituierte zu arbeiten
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sollten Sie in diesem Fall wissen, dass Sie nicht allein sind, und dass es ein Zeugenschutzprogramm gibt, welches Ihnen die
Möglichkeit eines Auswegs aus dieser Situation bietet, und einen Zeitraum von vier Wochen, um nachzudenken und Ihre persönlichen
Angelegenheiten zu regeln. Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. Es gibt etwa 38 Beratungszentren in Deutschland.
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Zeugen
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Sollte eine Frau nach einer Polizeirazzia eine Aussage machen oder sollten Beweise vorliegen, dass sie eine gehandelte Person
ist, und sollte die Staatsanwaltschaft ihre Zeugenaussage als wichtig erachten, genießt sie besondere Rechte:
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Der Frau kann eine Aufenthaltsduldung von vier Wochen gewährt werden, damit sie die Möglichkeit hat darüber nachzudenken, ob sie sich in der Lage fühlt, in einem
Strafverfahren gegen ihre Händler auszusagen oder nicht. Sollte sie sich gegen eine Zeugenaussage entscheiden, hat sie das
Land nach diesem vierwöchigen Zeitraum zu verlassen. Sollte sie sich dazu entschließen, als Zeugin Beweise zu liefern, wird
ihr zudem eine Aufenthaltsduldung(eine vorübergehende Aussetzung der Ausweisung) bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie als Zeugin Beweise liefert, gewährt, und
in der Regel darf sie ein oder zwei Jahre in Deutschland bleiben.
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Eine Frau kann nach / oder während dem Gerichtsverfahren eine weitere Aufenthaltsbefugnis (ein oder zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis zu außergewöhnlichen Zwecken) erlangen, wenn in ihrem Heimatland eine konkrete
Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit besteht und dies bewiesen werden kann.
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Eine Frau kann aus Gründen, die nicht mit ihrer Rolle als Zeugin zusammenhängen, einen Anspruch auf Aufenthalt erlangen (Heirat, humanitäre Gründe und einige andere).
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Ein Polizeischutzprogramm bietet den Frauen sichere Unterkunft und Unterstützung bei der Erledigung von Behördenangelegenheiten.
Die Frauen haben oft Angst vor Drohungen der Händler. Sie können während dem Strafverfahren von der Polizei begleitet und
beschützt werden.
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Die Frauen erhalten Unterstützung für Nahrungsmittel, Kleidung und Waren gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG §1). Diese
beläuft sich auf ca. 200 Euro pro Monat.
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In vielen Fällen ist der erste Kontakt der gehandelten Frauen mit den Beratungszentren nur über die Polizei möglich, z.B. nach einer Razzia.
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Die Beratungszentren (in Deutschland gibt es etwa 38 Beratungszentren und NGOs) liefern den gehandelten Frauen grundlegende Informationen über
ihre gesetzlichen Möglichkeiten hinsichtlich Unterstützung und Resozialisierung. In der Regel erfolgt die Information in der
jeweiligen Muttersprache.
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Die Frau erhält eine sichere Unterkunft, psychologische und soziale Betreuung und auch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme
mit Behörden. Die Beratungszentren organisieren ihre Repatriierung und arrangieren den Kontakt mit Frauenprojekten in ihrem
Heimatland.
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Das Beratungszentrum hilft der Frau, einen vom Staat bezahlten Anwalt zu kontaktieren, welcher sie über ihre Rechte informiert und die notwendigen
Ratschläge erteilt.
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Vor der Lieferung von Beweisen vor Gericht sollte die Frau zusammen mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie lediglich als Zeugin
auftreten möchte oder auch als Mitklägerin aussagen würde. Letzteres bringt ihr mehr Rechte ein.
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Im Allgemeinen ist es für die Frauen sehr schwierig, einen Job zu finden, und dies gelingt nur in seltenen Fällen. Sollten sie dennoch Arbeit finden, können sie eine Arbeitserlaubnis bekommen.
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Die deutsche Regierung übernimmt die Kosten für die Repatriierung. Die Beratungszentren arbeiten eng mit den Frauenprojekten in den Heimatländern zusammen, welche Unterkunft, psychologische
und soziale Unterstützung sowie Therapie anbieten. Leider befinden sich die Zentren normalerweise in den Hauptstädten und
ihre Kapazitäten und finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die Frauen über einen längeren Zeitraum zu unterstützen.
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