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Prostitution ist in Deutschland weder verboten noch illegal und wird vor allen Dingen nicht bestraft. Allerdings ist es fast
unmöglich, eine Arbeitserlaubnis als selbständige Prostituierte zu bekommen. Das deutsche Recht betrachtet Prostitution als
"unanständiges" Geschäft, das sich zudem zu einem unzulässigen Beruf entwickelt. Migrantinnen, die entweder als Touristinnen
oder Au-pairs nach Deutschland einreisen oder gar keinen rechtlichen Status haben und als Prostituierte arbeiten, verletzen
die Arbeitsvorschriften aus dem Ausländergesetz. Ihr Status wird dadurch illegal - sofern er nicht bei der Einreise sowieso
schon illegal war - was eine gesetzliche Grundlage für die Ausweisung darstellt.
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