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Au-pair

Für junge Leute stellt die Arbeit als Au-pair eine Möglichkeit dar, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und engeren Kontakt zu Land und Bevölkerung zu knüpfen. Außerdem erhalten sie dadurch die Chance, ihre beruflichen Möglichkeiten und ihr Bildungsniveau zu verbessern.

Die einzige erlaubte Beschäftigung ist die Arbeit als Au-pair innerhalb einer Familie. Alle anderen Beschäftigungen stellen eine strafbare Handlung oder einen Gesetzesverstoß dar.

Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind in der Regel nicht älter als 25. Die Bewerbungsunterlagen sollten möglichst auf Deutsch sein und ein geeignetes Foto enthalten. Au-pairs, die keine Staatsbürger der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Au-pairs aus Osteuropa brauchen eine Aufenthaltserlaubnis, die vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat zu beantragen ist. Die Arbeitserlaubnis wird nach Beantragung beim zuständigen regionalen Arbeitsamt ausgestellt. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis oder Bestätigung erforderlich. Die Aufenthaltsdauer in der Familie ist auf höchstens 12 Monate beschränkt.

Es sollte davor gewarnt werden, dass es eine große Anzahl von zweifelhaften Au-pair-Agenturen gibt, die angeblich Frauen nach Deutschland verkaufen. Allerdings gibt es nicht genügend Informationen, um das wahre Ausmaß dieses Problems zu belegen. Frauenprojekte, die mit Frauen aus Süd- und Osteuropa zusammenarbeiten, haben eine Steigerung dieser Formen von Ausbeutung festgestellt.