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2005/C 311/01
"1. Nummer 1.7.1 des Haager Programms verpflichtet die Kommission und den Rat, im Jahr 2005 einen Plan auszuarbeiten, damit
gemeinsame Normen, vorbildliche Verfahrensweisen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entwickelt
werden können."
Dieser Plan, der 2005 erarbeitet wurde, ist gegen alle Formen des Menschenhandels gerichtet.
Er stellt einen integrierten Ansatz dar, basierend auf der Achtung der allgemeinen Menschenrechte mit besonderer Betonung
auf Schutz und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel. Als durch Menschenhandel besonders gefährdete und verletzliche
Gruppen werden Frauen und Kinder heraus gestellt, für deren Schutz und Hilfe besondere Strategien und Maßnahmen ergriffen
werden sollen.
Der Aktionsplan verlangt eine schnelle Umsetzung der Richtlinie 2004/81/EG (über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige,
die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen
Behörden kooperieren), sowie die Entwicklung von Strategien auf nationaler Ebene. Diese sollen die Kriminalisierung des Menschenhandels
und die Erwägung von rechtlich bindenden Instrumenten, politischem Engagement und anderen relevanten Dokumenten beinhalten,
insbesondere die Ratifizierung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Um im Rahmen einer operativen Kooperation im Kampf gegen den Menschenhandel das Risiko für das organisierte Verbrechen zu
erhöhen und gleichzeitig dessen Gewinne zu verringern, sollen spezielle Schritte unternommen werden. Die Einrichtung adäquater
Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung für gehandelte Personen und einer effektiven Exekutive, die besondere
Trainings für das Personal sowie den Einsatz von Spezialisten beinhalten soll, sind von hoher Bedeutung. Eine Zusammenarbeit
der Mitgliedsstaaten, der Polizei und wichtiger Organisationen und die Integration der Zivilgesellschaft in diesem Vorgehen
stellen ebenfalls wichtige Methoden der Bekämpfung des Menschenhandels dar. Außerdem sollen Kommission und Rat gemeinsam auf
der Basis klarer und messbarer Kriterien ein Monitoringsystem dieser Strategien entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt
den Maßnahmen zur Identifizierung der Opfer von Menschenhandel. So sollen zum Beispiel Seminare und Trainings nicht nur mit
und für Polizei- und Grenzschutzbeamte und verschiedene Organisationen sondern auch für Angestellte von Fluggesellschaften
gehalten werden.
http://www.osce.org/documents/cthb/2005/12/18676_en.pdf
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