Coatnet - EU-Action Plan on Combating Human Trafficking - German version

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EU-Action Plan on Combating Human Trafficking
EU-Action Plan on Combating Human Trafficking - German version

EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels

2005/C 311/01

"1. Nummer 1.7.1 des Haager Programms verpflichtet die Kommission und den Rat, im Jahr 2005 einen Plan auszuarbeiten, damit gemeinsame Normen, vorbildliche Verfahrensweisen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entwickelt werden können."

Dieser Plan, der 2005 erarbeitet wurde, ist gegen alle Formen des Menschenhandels gerichtet.

Er stellt einen integrierten Ansatz dar, basierend auf der Achtung der allgemeinen Menschenrechte mit besonderer Betonung auf Schutz und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel. Als durch Menschenhandel besonders gefährdete und verletzliche Gruppen werden Frauen und Kinder heraus gestellt, für deren Schutz und Hilfe besondere Strategien und Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Der Aktionsplan verlangt eine schnelle Umsetzung der Richtlinie 2004/81/EG (über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren), sowie die Entwicklung von Strategien auf nationaler Ebene. Diese sollen die Kriminalisierung des Menschenhandels und die Erwägung von rechtlich bindenden Instrumenten, politischem Engagement und anderen relevanten Dokumenten beinhalten, insbesondere die Ratifizierung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Um im Rahmen einer operativen Kooperation im Kampf gegen den Menschenhandel das Risiko für das organisierte Verbrechen zu erhöhen und gleichzeitig dessen Gewinne zu verringern, sollen spezielle Schritte unternommen werden. Die Einrichtung adäquater Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung für gehandelte Personen und einer effektiven Exekutive, die besondere Trainings für das Personal sowie den Einsatz von Spezialisten beinhalten soll, sind von hoher Bedeutung. Eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten, der Polizei und wichtiger Organisationen und die Integration der Zivilgesellschaft in diesem Vorgehen stellen ebenfalls wichtige Methoden der Bekämpfung des Menschenhandels dar. Außerdem sollen Kommission und Rat gemeinsam auf der Basis klarer und messbarer Kriterien ein Monitoringsystem dieser Strategien entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Maßnahmen zur Identifizierung der Opfer von Menschenhandel. So sollen zum Beispiel Seminare und Trainings nicht nur mit und für Polizei- und Grenzschutzbeamte und verschiedene Organisationen sondern auch für Angestellte von Fluggesellschaften gehalten werden.

http://www.osce.org/documents/cthb/2005/12/18676_en.pdf